Dec 31, 2022 9:00 AM
Grundsatzerklärung zur Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten
Um Verstößen gegen Gesetze und gruppeninterne Regelungen oder möglichen Verletzungen menschenrechtlicher und umweltbezogener Rechte und Rechtsgüter frühzeitig entgegenzuwirken und Schäden für unsere Mitarbeitenden und Geschäftspartner zu reduzieren, hat thyssenkrupp ein Beschwerdeverfahren für alle Gruppenunternehmen etabliert. Dieses Verfahren stellt sicher, dass diesbezügliche Hinweise, welche von Mitarbeitenden der thyssenkrupp Marine Systems sowie Externen, wie unseren unmittelbaren und mittelbaren Lieferanten oder deren Mitarbeitenden, gemeldet werden, entgegengenommen und bearbeitet werden können.
Das Beschwerdeverfahren ermöglicht auf Wunsch eine anonyme, barrierefreie und weltweite Abgabe von Beschwerden. Jeder Hinweisgebende erhält eine Eingangsbestätigung, insofern alle hierfür erforderlichen Angaben getätigt wurden. Im Rahmen des Prozesses ist sichergestellt, dass die Identität des Hinweisgebenden geschützt wird. Darüber hinaus wird dieser vor Benachteiligungen und Strafen aufgrund der Hinweisabgabe geschützt.
Die Entgegennahme[1] der Beschwerden erfolgt zentral über verschiedene Meldekanäle, die zu erreichen sind über
https://www.thyssenkrupp.com/de/unternehmen/compliance/whistleblower-system und https://www.thyssenkrupp.com/en/company/sustainability/employees/ifa-downloads
Den Menschenrechtsbeauftragten der thyssenkrupp Marine Systems erreichen Sie unter: Menschenrechtsbeauftragter MS